THERAfit ist die Kooperation mit umliegenden Betrieben besonders wichtig. Zum einen ist der Arbeitgeber daran interessiert, das seine Mitarbeiter zufrieden und hoch Motiviert sind und zum anderen steht das „menschliche Kapital“ im Vordergrund.
Fehlzeiten aufgrund orthopädischer Erkrankungen und Erkrankungen des Skelletsystems nehmen immer mehr zu. Hier möchten wir Ihnen mit unserem Unternehmen unsere Kooperation anbieten. Mit hochmotivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern (Physiotherapeuten,Heilpraktiker(PT)).
Zudem ist seit dem 01.01.2009 die zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung eines Arbeitgebers zur Verbesserung des allg. Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu
500,- € pro Arbeitnehmer im Kalender- jahr steuerfrei.
Das sind u.a. Tätigkeiten des Physiotherapeuten, Masseure und des Dipl. Sportlehrer.
Zu beachten ist allerdings, das es keine allg. Fitnessangebote sein dürfen, sondern nur ganz klar definierte Betätigungsfelder die aus der Verhaltenprävention kommen:
Nähere Informationen unter gemeinsame Handlungsfelder der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20 a SGB V vom 21.06.2001 Präventionsleitfaden.
Auf dieser Grundlage der vorgegeben Betätigungsfelder kann man in Zukunft für seine Mitarbeiter sehr individuell Betriebssport anbieten und umsetzen.
Kooperationsmöglichkeiten/ Kooperationsverträge können wir uns in den oben beschriebenen Bereichen gut vorstellen. Sie könnten in den Räumen des THERAfit´s durchgeführt werden.
Ansprechpartner: David Meiworm